Seesportclub Rangsdorf

Sport und Segeln am Rangsdorfer See

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Corona Welle

April 14th, 2020 · Keine Kommentare

Liebe Mitglieder und Freunde des SSCRa,

wir hoffen es geht es geht euch allen gut. Auch uns treffen die Auswirkungen der Corona Welle wie folgt:

So haben wir den Termin des RAKUPo verschoben auf den 25-26.07.2020 in der Hoffnung, dass es bis dahin wieder möglich ist und wir noch Wasser im See haben.

Einen Termin für eine Kleine Yardstick Wettfahrt ist leider noch nicht absehbar.

Hinweis

Die derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie haben auch Auswirkungen auf den Start in die Wassersportsaison 2020. Darauf hat die Wasserschutzpolizei hingewiesen. Grundsätzlich schließen die Einschränkungen beim Betreten öffentlicher Orte auch die Wasserstraßen und anderen Gewässer des Landes ein. Allerdings gelten Sport und die Bewegung an der frischen Luft als triftige Gründe, die das Betreten des öffentlichen Ortes unter Berücksichtigung der bestehenden Vorgaben erlauben. Unbenommen davon ist es am sinnvollsten zu Hause zu bleiben, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und möglichst einzudämmen. Ziel ist es weiterhin die sozialen Kontakte zu minimieren und daher sollte Jede/r eingehend prüfen, ob derartige Aktivitäten zwingend sein müssen.

Das Bootfahren ist nicht grundsätzlich verboten, solange die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Auch gegen das Paddeln oder Angeln ist nichts einzuwenden, solange maximal zwei Personen, die nicht zum gleichen Hausstand gehören, beteiligt sind und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Nicht zulässig sind dagegen mehrere Familien auf einem Motorboot oder Floß. Auch das Liegen mehrerer Boote im Päckchen widerspricht dem Sinn der Verordnung und ist dementsprechend nicht erlaubt.

Die Nutzung von Marinas, Bootsvereinen, Häfen, Wassertankstellen, Werften, Schleusen und anderen Einrichtungen ist aufgrund der aktuellen Beschränkungen ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt möglich. Wer sein Boot allerdings an einem eigenen Liegeplatz hat oder es selbstständig ins Wasser bringen kann, kann es nutzen. Das private Übernachten auf privaten Booten ist erlaubt, auf Geschäftlichen hingegen nicht.

Die Wasserschutzpolizei wird die Einhaltung der behördlichen Vorgaben auch auf dem Wasser kontrollieren. Dabei soll jedoch mit Augenmaß und in erster Linie aufklärend agiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

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